Coronavirus – Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Achtung: Diese Sonderregelung gilt vorerst bis 31.3.2021

Das sollten Sie als Arbeitgeber beachten


AU-Bescheinigung bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS- CoV-2)

Liegt ein begründetet Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus vor, informiert der Arzt den Mitarbeitenden darüber, wo er sich ggf. testen lassen kann. (Hier gilt es unbedingt tagesaktuelle Änderungen der Verordnung zu beachten, siehe Kassenärztliche Bundesvereinigung unter: www.kbv.de). In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung zusammen mit der AU-Bescheinigung an den Mitarbeitenden. Da es ein

begründeter Verdacht ist, meldet der Arzt den Fall dem Gesundheitsamt. Den Mitarbeitenden verpflichtet er, Verhaltensregeln einzuhalten und unverzüglich einen Arzt zu kontaktieren, falls sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.


AU-Bescheinigung bei Quarantäne

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen nicht selten eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

 

Info:

Grundsätzlich gilt:

→  Ist der Mitarbeitende krank, weil er zum Beispiel Schnupfen und leichte Halsschmerzen hat, stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus.

→  Zeigt der Mitarbeitende keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde.

 


AU-Bescheinigung für Mitarbeitende, die sich in Quarantäne befinden

Bei Mitarbeiter*innen, für die eine Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet wurde, muss im Hinblick auf das Ausstellen einer AU-Bescheinigung zwischen zwei Fällen unterschieden werden:

 

1. Quarantäne, aber keine Symptome

Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, darf der Vertragsarzt keine AU- Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf SARS- CoV-2 getestete Personen ohne Symptomatik.

In diesem Fall ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Mitarbeitende reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen.

Eine Liste der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden stellt die KBV zusammen mit einer Praxisinformation zum Thema Anspruch auf Entschädigung auf ihrer Internetseite bereit: www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf

Wichtig:

Sobald eine Person, die bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.

 

2. Quarantäne und Symptome

Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.


AU-Bescheinigung für Personen, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten

Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben. Auch hier gilt: Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU- Bescheinigung ausstellen.
KBV-Themenseite zum Coronavirus: www.kbv.de/html/coronavirus.php

Info:

Grundsätzlich gilt:

→  Ist der/ die Mitarbeiter*in krank, weil er zum Beispiel Schnupfen und leichte Halsschmerzen hat, stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus.

→  Zeigt der/die Mitarbeiter*in keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde.


AU-Bescheinigung und Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung per Telefon

Ärzte können vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen. Damit soll erreicht werden, dass Personen mit leichter Erkrankung wegen der bloßen Attestierung nicht extra in die Praxis kommen. Die Regelung gilt auch für die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21).

Wichtig:

Bis zu 14 Tage Arbeitsunfähigkeit – Eine AU nach telefonischer Anamnese kann für bis zu zwei Wochen ausgestellt und per Post zugesandt werden

 

Nur bei diesen Mitarbeitenden

→  Mitarbeiter*innen mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen

→  Mitarbeiter*innen mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen und bei denen außerdem ein Verdacht besteht, dass sie mit dem Virus infiziert sein könnten.

 

 

Noch nicht fündig geworden? Hier finden Sie die aktuelle Regelung zur Arbeitsunfähigkeit bei Corona der Kassenärztlichen Vereinigung.


 

Autorin: Katharina Stock, Kommunikations- und Betriebspsychologie M. Sc.

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Quellen:

Kassenärztliche Bundesvereinigung: (2020): Coronavirus: Hinweise und Erläuterungen zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (Stand 24.03.2020). eingesehen am 01.04.2020 unter https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Krankschreibung.pdf