Externes Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Externer Dienstleister für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers (§167, Abs. 2, SGB IX). Ziel des BEM ist es, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit, (42 AU-Tagen/ zurückliegende 12 Monate) egal ob unterbrochen oder am Stück, wieder am Arbeitsplatz zu integrieren. Damit sollen evtl. arbeitsplatzbedingten Ursachen für eine Erkrankung erkannt und ggf. beseitigt sowie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden.

Das BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. So hat es sich jedoch in Einzelfällen der Rechtsprechung negativ für den Mitarbeiter ausgewirkt, wenn er ein Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt hat. Der Gesetzgeber wünscht, dass bei der Durchführung des BEM Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter anwesend sind. Der Arbeitgeber kann diese Pflicht an einen externen Dienstleister outsourcen und somit wertvolle interne Ressourcen schonen.

Broschüre zum externen BEM

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Vergleich: interne & externe BEM-Beauftragte

interner BEM-Beauftragter

Viele Unternehmen stellen sich die Frage „Was sind die Vorteile sich für einen internen oder externen BEM-Beauftragten zu entscheiden?„.

Auf den ersten Blick scheinen interne BEM-Beauftragte oft billiger zu sein, doch der Schein trügt und viele Hürden werden erst später sichtbar. Es bedeutet meist zusätzliches festangestelltes Personal finden zu müssen und das in Zeiten in denen oft keine geeigneten Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese müssen meist zeitaufwendig im BEM qualifiziert und eingearbeitet werden, um mit dem BEM starten zu können. Oft bleibt ihnen auch keine Zeit, um sich immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (z.B. neuen BEM-Urteilen) zu halten. Bei krankheitsbedingten oder urlaubsbedingten Ausfällen stagniert das BEM bei internen BEM-Verantwortlichen und wenn diese Person dann das Unternehmen verlässt, geht oft auch die Expertise, der BEM-Prozess pausiert und sie müssen sich auf die Suche nach einem Ersatz begeben.

externer BEM-Beauftragter

Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen und Behörden dafür ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement outzusourcen und von einem externen Dienstleister betreuen zu lassen. Vieles spricht dafür, so zum Beispiel, dass das Vertrauen der Belegschaft in einen externen BEM-Beauftragten deutlich größer ist und die Annahmequote verbessert. Externe BEM-Verantwortliche sind meist hochqualifiziert in ihrem Fach und machen von Montag bis Freitag nichts anderes. Somit werden ihre Mitarbeiter immer von professionellen BEM-Experten betreut. Diese arbeiten rechtssicher und datenschutzkonform und dokumentieren den Verlauf zuverlässig. Darüber hinaus ist der Kosten-Leistungsrahmen fest kalkulierbar, da meist mit Fallpauschalen abgerechnet wird. Reduzieren sich mit der Zeit dann die Fehlzeiten, so reduzieren sich damit auch die Kosten für ihr BEM.

Vorteile eines externen BEM-Beauftragten

Kosten und Effizienz

  • Planbare & fallgenaue Kosten mit regelmäßigem Reporting
  • Kundenservice innerhalb von 24h und zentrale Ansprechperson
  • Schlanke Prozesse & Vorlagen passend zu Ihren Vorgaben
  • Zahlen Sie nur für das was zählt, das optimale BEM Ihrer Mitarbeiter:innen
  • Treuebonus für Bestandskunden
  • Werbebonus für vermittelte Neukunden
  • Vertragsgestaltung und Abrechnung nach Ihren Bedürfnissen

Rechtssicherheit und Effektivität

  • Wir behalten stets die aktuelle Gesetzeslage & Rechtsprechung rund um’s BEM für Sie im Blick
  • 
Rechtssichere Prozesse, Vorlagen, Anwendungen und Dokumentationen
  • keine Weitergabe persönlicher Informationen an Arbeitgeber
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht und BEM-Expert:innen stehen für Rechtsberatungen & rechtliche Hinweise zur Verfügung
  • Durch Qualitätsmanagement und Evaluation noch besser sein

Vertrauen und Impulse

  • BEM-Experten seit 2004: BEM-Einführung, Ausbildung und als externer Dienstleister
  • 
erfahrene und gut vernetzte BEM-Fallmanager:innen deutschlandweit
  • BEM-Fallmanager:innen ohne Eigeninteressen
  • Unterstützung internes Marketing
  • Implementierung oder Aktualisierung des gesamten BEM-Prozesses
  • maßgeschneiderte Schulungen für alle Zielgruppen im BEM

Wir entlasten Ihre BEM-Verantwortlichen – Professionell & strukturiert


  • Die Praxis in den Unternehmen hat gezeigt, dass es nicht nur für Klein- und mittelständische Unternehmen sinnvoll ist einen externen BEM-Anbieter als Spezialisten mit der Durchführung eines BEM zu betreuen, sondern auch für große Betriebe, die den personellen Aufwand für die Betreuung der Mitarbeiter nicht mehr leisten können. Weitere Gründe für ein externes BEM sind die fachliche Expertise des Dienstleisters sowie eine überschaubare Kostenstruktur für das Unternehmen. Es wird kein zusätzliches Personal gebunden und das BEM kann von außen organisiert und durchgeführt werden.
  • Ein weiterer Vorteil ist die Neutralität des externen BEM-Beauftragten. Er/sie kann die Wiedereingliederung im Sinne des Mitarbeiters und des Unternehmens in einem professionellen Rahmen durchführen. Hierzu setzt die UBGM speziell für Wiedereingliederungsgespräche ausgebildete Fallmanager/innen (z.B. Disability Manager, Arbeits- & Organisationspsychologen, Erwachsenen- & Sozialpädagogen, Mediatioren) ein.
  • Die BEM-Fallmanager/innen der UBGM sind zu äußerster Verschwiegenheit über die Inhalte der BEM-Gespräche verpflichtet und haben hierzu eine Erklärung unterzeichnet (gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz). Keine Informationen werden an Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretungen weitergeleitet. Sollte dies im Rahmen der Maßnahmenumsetzung des BEM doch einmal nötig sein, so ist hierzu das explizite schriftliche Einverständnis des Mitarbeiters nötig.
  • Mit dieser vertrauensvollen Umsetzung des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements kann ermöglicht werden, dass gemeinsam mit dem  Mitarbeiter und dem Unternehmen eine bestmögliche Lösungssuche und Maßnahmenumsetzung erfolgen kann.
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Sophia Koschinski
Beratung & Projektleitung für externes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ich berate Sie rund um die Themen des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

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Wie geht’s weiter? – Nächste Schritte

1.

Kontaktformular ausfüllen &  Informationen erhalten

2.

telefonisches Informationsgespräch mit UBGM

3.

Erstellung eines unverbindlichen Angebotes für Sie

4.

Entscheidung – Beratung & Prozessbegleitung durch UBGM ja/nein

5.

persönliches Kennenlernen der/des BEM-Fallmanager/in

6.

auf Wunsch: BEM-Strategie- & Planungsworkshop

7.

Dienstleistungsvertrag & Datenschutzvereinbarung

8.

Los geht’s!

Deutschlandweite Abdeckung

Der Strategie- & Planungsworkshop zur internen & externen Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Noch Fragen zum externen BEM?

Rufen Sie uns unter unserer kostenlose Service-Rufnummer an. Wir beraten Sie gern!

Telefon 0800 – 0242400

(Montag – Freitag: 9-18 Uhr)

oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

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Sophia Koschinski
Beratung & Projektleitung für externes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ich berate Sie rund um die Themen des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

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  • Ausgezeichneter Marktführer im Betrieblichen Gesundheitsmanagement 

 

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