Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers (§167, Abs. 2, SGB IX). Ziel des BEM ist es, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit, (42 AU-Tagen/ zurückliegende 12 Monate) egal ob unterbrochen oder am Stück, wieder am Arbeitsplatz zu integrieren. Damit sollen evtl. arbeitsplatzbedingten Ursachen für eine Erkrankung erkannt und ggf. beseitigt sowie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden.
Das BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. So hat es sich jedoch in Einzelfällen der Rechtsprechung negativ für den Mitarbeiter ausgewirkt, wenn er ein Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt hat. Der Gesetzgeber wünscht, dass bei der Durchführung des BEM Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter anwesend sind. Der Arbeitgeber kann diese Pflicht an einen externen Dienstleister outsourcen und somit wertvolle interne Ressourcen schonen.
Viele Unternehmen stellen sich die Frage „Was sind die Vorteile sich für einen internen oder externen BEM-Beauftragten zu entscheiden?„.
Auf den ersten Blick scheinen interne BEM-Beauftragte oft billiger zu sein, doch der Schein trügt und viele Hürden werden erst später sichtbar. Es bedeutet meist zusätzliches festangestelltes Personal finden zu müssen und das in Zeiten in denen oft keine geeigneten Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese müssen meist zeitaufwendig im BEM qualifiziert und eingearbeitet werden, um mit dem BEM starten zu können. Oft bleibt ihnen auch keine Zeit, um sich immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (z.B. neuen BEM-Urteilen) zu halten. Bei krankheitsbedingten oder urlaubsbedingten Ausfällen stagniert das BEM bei internen BEM-Verantwortlichen und wenn diese Person dann das Unternehmen verlässt, geht oft auch die Expertise, der BEM-Prozess pausiert und sie müssen sich auf die Suche nach einem Ersatz begeben.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen und Behörden dafür ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement outzusourcen und von einem externen Dienstleister betreuen zu lassen. Vieles spricht dafür, so zum Beispiel, dass das Vertrauen der Belegschaft in einen externen BEM-Beauftragten deutlich größer ist und die Annahmequote verbessert. Externe BEM-Verantwortliche sind meist hochqualifiziert in ihrem Fach und machen von Montag bis Freitag nichts anderes. Somit werden ihre Mitarbeiter immer von professionellen BEM-Experten betreut. Diese arbeiten rechtssicher und datenschutzkonform und dokumentieren den Verlauf zuverlässig. Darüber hinaus ist der Kosten-Leistungsrahmen fest kalkulierbar, da meist mit Fallpauschalen abgerechnet wird. Reduzieren sich mit der Zeit dann die Fehlzeiten, so reduzieren sich damit auch die Kosten für ihr BEM.
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