FAQ – Die häufigsten Fragen zur Qualitätssiegel-Vergabe
Auf welcher Grundlage findet die FIT JOB®-Lizenzierung statt?
Grundlage unserer Zertifizierung bilden die gesetzlichen Kriterien des Arbeitsschutzgesetzes (bes. ArbSchG §3-6) und Norm DIN EN ISO 10075 1991; EN ISO 10075-1: 2000. Für die Mitarbeiterbefragung setzen wir ein vielfach erprobtes und bewährtes Messinstrument, den BGM-Gesundheitsmonitor®, als ganzheitlichen Fragebogen für Betriebliche Gesundheit ein. Dieser entspricht den aktuellsten arbeitswissenschaftlichen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen und wird regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Ist der FIT JOB®-Quick Check kostenlos?
Ja, der FIT JOB®-Quick Check ist absolut kostenlos und in keinster Weise verpflichtend. Es entstehen
hierdurch auch keine Folgekosten.
Was passiert mit meinen Daten aus dem FIT JOB®-Quick Check?
Die Daten werden über einen externen Dienstleister auf einem Server in Deutschland gehosted. Der Dienstleister ist sorgfältig ausgewählt und schützt die Daten nach BSI-Standard. Es finden regelmäßige Datenschutzaudits und Kontrollen des Dienstleisters statt. Damit sind ihre Daten absolut sicher.
Was passiert nachdem ich den FIT JOB®-Quick Check ausgefüllt habe?
Wir prüfen anhand ihrer Angaben, ob sie die Mindestvoraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen.
Hierbei gibt es bestimmte Must-haves an gesundheitsförderlichen Maßnahmen, Strukturen und Prozessen und auch Nice-to-Haves. Alle relevanten Angaben fließen in die Berechnung des Qualifizierungsscores mit ein. Anschließend informieren wir sie per Email/Telefon (sie entscheiden durch Angabe ihrer Kontaktdaten wie sie kontaktiert werden wollen) darüber ob sie die Zugangsvorraussetzungen erfüllen.
Ist das Zertifizierungsaudit kostenlos?
Nein, wir erstellen Ihnen hierfür nach Erfüllung der Zugangsvorraussetzungen ein unverbindliches Angebot.
Wer sollte beim Zertifizierungsaudit dabei sein?
Beim Zertifizierungsaudit sollte auf jeden Fall die/ der Verantwortliche für das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Hause anwesend sein. Darüber hinaus können auch Vertreter aus der Personalabteilung, Betriebsrat, Arbeits- & Gesundheitsschutz mit dabei sein.
Wie genau läuft das Zertifizierungsaudit ab?
Sie schicken unserem/er Auditor*in vor dem Audit alle benötigte Unterlagen zur Vorab-Sichtung per Email zu. Hierzu erhalten Sie von uns eine Checkliste zu den gewünschten Nachweisen.
Unser/e Auditor*in verschaffen sich beim Zertifizierungsaudit vor Ort einen Überblick zu allen von Ihnen im FIT JOB®-Quick Check angegebenen gesundheitsförderlichen Maßnahmen, Strukturen und Prozessen und sehen hierzu wenn nötig noch weitere Unterlagen ein.
Was wird alles beim Zertifizierungsaudit geprüft?
Hierzu erhalten Sie im Vorfeld des Zertifizierungsaudit eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen zur Vorbereitung.
Was passiert wenn es beim Zertifizierungsaudit noch Beanstandungen gibt?
Sie erhalten hierzu, wenn zutreffend, eine Rückmeldung über den Abschluss-Report des Zertifizierungsaudits. Hierin geben ihnen unsere Auditoren*innen Empfehlungen zu Maßnahmen, die zum Erreichen der Siegelreife führen.
Wenn sie es wünschen begleitet Sie unser/e Auditor*in in Form eines FIT JOB®-Strategie- und Planungsworkshops bei der Organisation der nötigen Maßnahmen.
Mit welchem Fragebogen wird die Mitarbeiterbefragung durchgeführt?
Wir führen die FIT JOB®-Mitarbeiterbefragung mit dem BGM-Gesundheitsmonitor durch, einem Fragebogen, der speziell zur ganzheitlichen Erfassung von Gesundheit am Arbeitsplatz entwickelt wurde. Dieser entspricht ebenfalls allen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Können wir auch bereits eingesetzte/vorliegende/andere Fragebögen bei der Zertifizierung einsetzen?
In der Regel ist das nicht möglich. In speziellen Sonderfällen müssen wir dies für jeden Einzelfall prüfen. Die Prüfung erfolgt durch uns kostenlos.
Werden alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens/ der Behörde befragt?
Ja, wir führen zur Ermittlung des FIT JOB®-Gesamtscores immer eine Vollerhebung durch, damit alle Mitarbeiter*innen die Chance haben ihre Bewertung abzugeben.
Entspricht der Fragebogen den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetztes zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Ja. Der Fragebogen entspricht allen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
In welcher Form wird das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung dokumentiert?
Sie erhalten hierzu einen aussagekräftigen Report, der die wichtigsten Ergebnisse deskriptiv zusammenfasst. Dazu bereiten wir die Ergebnisse in Form von übersichtlichen Grafiken mit einem Ampelsystem auf. Einen Auszug eines Musterreports finden Sie hier.
Können wir das FIT JOB®-Qualitätssiegel uneingeschränkt einsetzen?
Sie können je nach Lizenzierung das FIT JOB®-Qualitätssiegel für Ihre Print-Kommunikation und/oder die digitale Nutzung verwenden und lizenzieren.
In welcher Form wird uns das FIT JOB®-Qualitätssiegel zur Verfügung gestellt?
Sie erhalten das FIT JOB®-Qualitätssiegel für Ihre Verwendung als digitale Datei in folgenden Versionen: PNG, JPG, TIF, PDF und EPS-Format.
Für welchen Zeitraum dürfen wir das FIT JOB®-Qualitätssiegel nutzen?
Die Lizenzierung können Sie für mindestens 1 Jahr und max. 3 Jahre nach bestandenen Audits (Re-Zertifizierungsaudits) nutzen.
Müssen wir danach den gesamten Zertifizierungsprozess erneut durchlaufen?
Nein, in einem Zeitraum von max. 3 Jahren genügt das bestandene Re-Zertifizierungsaudit um das Siegel weiter lizenzieren zu können. Nach 3 Jahren ist eine erneute Durchführung der FIT JOB®-Mitarbeiterbefragung notwendig. Hierbei orientieren wir uns an den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.