Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, psychisch belastende Arbeitsbedingungen zu erkennen, zu bewerten und durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Doch wie genau funktioniert die sogenannte „GBU Psyche“? Wer darf sie durchführen, welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber und warum lohnt sich eine umfassende Sicht, die auch Ressourcen berücksichtigt? Antworten auf diese Fragen und eine strukturierte Anleitung finden Sie bei uns.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, psychische Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder unklare Rollen systematisch zu erfassen und durch geeignete Maßnahmen zu verringern.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Welche Bedingungen im Arbeitsalltag können die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden? Dabei wird nicht nur auf Risiken geschaut, sondern auch auf positive Faktoren wie Teamzusammenhalt oder Handlungsspielräume.
Eine fundierte psychische Gefährdungsbeurteilung schafft Klarheit, stärkt Vertrauen und legt die Basis für gesundes Arbeiten. Sie ist mehr als Pflicht – sie ist Chance und Führungsinstrument. Als erfahrene Anbieter begleiten wir Sie bei der Umsetzung Ihrer GBU Psyche: strukturiert, individuell, wirksam.
Ich berate Sie rund um die Themen Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“ & Implementierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auf psychische Belastung regelmäßig durchzuführen und aktuell zu halten. Die Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG), da psychische Belastungen nachweislich zu Erkrankungen und Ausfällen führen können. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, auch mentale Risiken zu analysieren und so Arbeitsplätze sicher, gesund und zukunftsfähig zu gestalten. Verantwortung beginnt mit Erkenntnis.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen, zu dokumentieren, regelmäßig zu aktualisieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zudem müssen Beschäftigte einbezogen und die Wirksamkeit überprüft werden. Die Einhaltung dieser Pflichten schützt nicht nur rechtlich, sondern stärkt auch Vertrauen und Gesundheitskultur im Unternehmen sowie die Akzeptanz und die Qualität der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erheblich.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung darf ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Geeignet sind interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder qualifizierte Führungskräfte – sofern sie über die nötige Schulung und Erfahrung verfügen. Alternativ kann ein externer „psychische Gefährdungsbeurteilung“-Anbieter beauftragt werden, was besonders bei begrenzten Ressourcen oder komplexen Strukturen sinnvoll ist.
Wichtig ist: Die Durchführung muss objektiv, strukturiert und methodisch fundiert erfolgen. Nur so erfüllt die psychische Gefährdungsbeurteilung ihren gesetzlichen Anspruch und wird zum wirksamen Instrument im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Als bundesweit erfahrener Anbieter für Gefährdungsbeurteilung begleiten wir Unternehmen lösungsorientiert und auf Augenhöhe – von Experten zu Experten.
Die GBU Psyche ist ein strukturierter Prozess zur systematischen Erfassung, Bewertung und Verbesserung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Auch besondere Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten oder die Gefährdungsbeurteilung im Home-Office müssen dabei berücksichtigt werden. Sie ist integraler Bestandteil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung – eine gesonderte Durchführung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einheitliche Vorschriften oder normierte Standards zur praktischen Umsetzung existieren nicht, was Arbeitgebern zwar Gestaltungsfreiräume lässt, zugleich aber auch Verantwortung auferlegt.
Je nach Unternehmensgröße, Branche und Struktur kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz – von anonymen Online-Befragungen über moderierte Gruppeninterviews bis hin zu Beobachtungen vor Ort. Entscheidend ist, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung praxisnah, transparent und nachvollziehbar erfolgt. Dabei sind je nach Tätigkeit verschiedene Verordnungen zu berücksichtigen, etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die konkrete Ausgestaltung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Ziel ist stets: tragfähige Lösungen mit nachhaltiger Wirkung für Mitarbeitende und Organisation.
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen folgt einem klaren und praxisbewährten 7-Schritte-Modell:
Die klassische Gefährdungsbeurteilung der Psyche richtet den Blick häufig ausschließlich auf Risiken, dabei lohnt sich auch die gezielte Analyse gesundheitsförderlicher Ressourcen. Denn Aspekte wie Teamzusammenhalt, eine wertschätzende Kommunikationskultur, Vertrauen in Führungskräfte, klare Rollenverteilungen sowie Entscheidungsspielräume tragen wesentlich zur psychischen Stabilität und Motivation bei. Unternehmen, die diese positiven Faktoren bewusst erfassen und in den GBU-Prozess integrieren, erhalten ein ganzheitlicheres Bild ihrer Arbeitsbedingungen. Auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Veränderungen sollten dabei berücksichtigt werden, wie beispielsweise neue Kommunikationswege, hybride Arbeitsmodelle oder veränderte Erwartungen an Führung und Zusammenarbeit. Führungskräften empfehlen wir ein praxisorientiertes „Gesund führen“-Seminar. So können nicht nur Belastungen reduziert, sondern gezielt Potenziale gestärkt werden – ein entscheidender Schritt in Richtung nachhaltiger Gesundheitsförderung und moderner Unternehmenskultur.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist gesetzliche Pflicht und sogar weit mehr als das – sie ist ein strategisches Werkzeug für moderne und verantwortungsbewusste Unternehmen. Wer psychische Belastungen im Arbeitsalltag frühzeitig erkennt und ihnen aktiv begegnet, investiert direkt in die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit seiner Mitarbeitenden.
Richtig umgesetzt, reduziert die GBU Psyche krankheitsbedingte Ausfälle, verbessert das Betriebsklima und stärkt das Vertrauen in Führung und Organisation. Unser Expertenteam begleitet Sie dabei partnerschaftlich und kompetent – von der Analyse bis zur Umsetzung. Für eine Arbeitswelt, die leistungsfähig und gesund bleibt.
Hinweis:
Ein ausführliches PDF mit weiteren konkreten Methoden, Beispielen und Checklisten zur GBU Psyche können Sie jederzeit hier herunterladen.
1.
Kontaktformular ausfüllen & Informationen erhalten
2.
kostenloses Telefonat zu Status-Quo & Rahmenbedingungen
3.
Erstellung eines unverbindlichen Angebotes für ihr Unternehmen
4.
Entscheidung: Begleitung bei der Einführung „ja/nein“
5.
Persönliches Kennenlernen der/des Beraters*in
6.
GBpsych-Strategie- & Planungsworkshop
7.
Dienstleistungsvertrag & Datenschutzvereinbarung
8.
Los geht’s!
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Laut § 5 ArbSchG ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung per Gesetz vorgeschrieben. Sie verpflichtet Unternehmen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen. Ziel ist es, Erkrankungen vorzubeugen, die Arbeitsfähigkeit zu sichern und rechtlichen Anforderungen zu genügen.
Als erfahrener Anbieter begleiten wir Sie mit einem strukturierten, praxiserprobten Prozess – von der Analyse über die Maßnahmenplanung bis zur Dokumentation. Unsere BGM-Beratung erfolgt individuell, lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Zusätzlich bieten wir passende Tools, digitale Befragungsformate sowie Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende.
Die GBU Psyche ist für alle Unternehmen verpflichtend – unabhängig von Branche oder Größe. Gerade kleine und mittelständische Betriebe profitieren von externer Unterstützung, um psychische Belastungen effektiv zu erfassen und mit schlanken, praxistauglichen Maßnahmen zu reduzieren. Unser interdisziplinäres Team steht Ihnen deutschlandweit zur Seite.
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