Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter sind heute keine Seltenheit mehr. Je nach Leistung sind sie nicht selten ein Top-Argument für ein Unternehmen, wenn neue Mitarbeiter gesucht werden. Während der Arbeitsschutz schlichtweg von jedem Mitarbeiter oder Bewerber erwartet werden kann, da er rechtlich vorgeschrieben ist, bieten Gesundheitsleistungen die Sahnehaube auf dem Kuchenstück. Aber welche Zusatzversicherungen gibt es und welche lohnen sich?
Welche Zusatzversicherungen sind für Arbeitgeber möglich?
Nicht grundsätzlich, aber sehr häufig, handelt es sich bei den Zusatzversicherungen um eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung. Da die Mehrheit der Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, bieten die Zusatzversicherungen einen deutlichen Mehrwert. Zwei generelle Modelle gibt es:
- Betriebliche Krankenversicherung – der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter eine Police ab, über die die einzelnen Mitarbeiter versichert sind. Diese Lösung ist oft aufgrund der Versichertenanzahl günstig.
- Zuschuss – der Arbeitgeber schließt selbst keine Police ab, bezuschusst jedoch die Policen, die der Mitarbeiter für sich abschließt. Diese Lösung ist allerdings steuerrechtlich heikel, da der Zuschuss unter den Barlohn fällt und somit unter Umständen das Einkommen schmälert.
Aber welche Zusatzversicherungen lohnen sich in diesem Zusammenhang? Im Regelfall können die Zusatzversicherungen aus Bausteinen zusammengestellt werden. Die beliebten Leistungen sind mitunter:
- Zahnzusatzversicherung – sie ist beinahe schon der Klassiker. Da die GKV Zahnbehandlungen und Zahnersatz nur anteilig zahlen, kommen entsprechende Zusatzversicherungen gerne ins Spiel. Sie verbessern den Leistungsumfang und verhindern, dass der Versicherte hohe Kosten zu tragen hat.
- Krankenhausaufenthalt – hier sind die Chefarztversicherung und das Einzelzimmer bekannt. Inwieweit diese Leistungen jedoch für den Mitarbeiter von Interesse sind, entscheidet sich nur anhand des Einzelfalls.
- Krankenhaustagegeld – diese Leistung kann für Mitarbeiter bei einem längeren Krankenhausaufenthalt sehr interessant sein, da täglich ein gewisser Betrag von der Versicherung ausbezahlt wird, sodass sich das Krankengeld aufstocken lässt.
- Zusatzbehandlungen – je nach Beruf sind Leistungen aus diesem Bereich auch aus Arbeitgebersicht nützlich. Zu den Behandlungen können Massagen zählen, Akupunktur oder auch chiropraktische Behandlungen.
Im Regelfall wählen Betriebe Leistungen, die auf die Mehrheit der Angestellten und potenziellen Bewerber zutreffen könnte.
Warum kann sich das lohnen?
Die Mehrheit der Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Ein Wechsel in die PKV ist erst ab einem gewissen Verdienst möglich, der sich jährlich neu berechnet. Aktuell gilt beispielsweise:
- Versicherungspflichtgrenze – ein Angestellter muss jährlich 64.350 Euro verdienen, also 5.362,50 Euro brutto im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu berechnet, was bedeutet, dass die Zahlen im kommenden Jahr höher liegen können. Alle weiteren Voraussetzungen lassen sich in einer Übersicht genauer nachlesen.
- Altersgrenze – oft nehmen private Versicherungen den Angestellten nur bis zu einem gewissen Alter auf. Auf der anderen Seite sind die Kosten mit dem fortgeschrittenen Alter sehr hoch, sodass PKV-Versicherte oft versuchen, zurück in die GKV zu wechseln.
Viele Arbeitnehmer versuchen daher, ihren gesetzlichen Schutz mit privaten Leistungen aufzustocken. Wie jede Versicherung kostet auch dieser Zusatzschutz Geld, sodass ein Arbeitgeber Mitarbeitern auf diese Weise entgegenkommen kann. Auf den ersten Blick mag sich dieses Angebot nach günstigen Vorteilen anhören, doch profitieren Unternehmen tatsächlich selbst davon:
- Imagesteigerung – ein Arbeitgeber, der aktiv die Gesundheitsfürsorge für seine Mitarbeiter bestreitet, gilt unweigerlich als fürsorglich und empfehlenswert. Während in Deutschland nur ungern über das Gehalt gesprochen wird, so reden Mitarbeiter durchaus gerne über die Besonderheiten des Betriebs.
- Gesunderhaltung – viele langen Krankheitszeiten kommen dadurch zustande, dass ein Mitarbeiter zu spät zum Arzt geht und agiert. Gerade Rückenbeschwerden, Verspannungen und die daraus resultierenden Symptome lassen sich aber durchaus durch Massagen gleich im Ansatz ersticken. Muss ein Mitarbeiter dank der Zusatzversicherung die Massagen nicht aus der eigenen Tasche bezahlen oder lange Wochen auf einen Termin warten, so profitiert am Ende auch der Arbeitgeber.
- Einsparungen – Mitarbeiter sparen durch die Hilfe des Arbeitgebers Geld, denn sie müssen die Zusatzversicherungen nicht auf eigene Kosten abschließen.
- Mitarbeiterbindung – solche Zusatzverträge zielen natürlich auf eine lange Laufzeit ab. Arbeitgeber können somit ihre Mitarbeiter langfristig an sich binden.
Natürlich lohnt es sich nicht, die Zusatzversicherungen schon am ersten Tag der Probezeit abzuschließen. Die meisten Policen werden nach der Probezeit begonnen und sind strikt mit der Betriebszugehörigkeit verknüpft, können aber vom Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum nicht reduzierten Preis übernommen werden.
Weitere Zusatzleistungen für Unternehmen
Immer mehr Unternehmen werden tagtäglich aktiv und arbeiten an der Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter mit. Die Bereitstellung von Obst, kostenlosen Getränken oder auch die gesunden Speisen in der Kantine gehören ebenso dazu, wie ein ergonomisch und modern eingerichteter Arbeitsplatz. Vieles davon wird mittlerweile vorausgesetzt. Punkten können Unternehmen jedoch mit folgenden Maßnahmen:
- Massage – mobile Masseure besuchen das Unternehmen wöchentlich und jeder Mitarbeiter hat die Chance, sich in die Massageliste während der Arbeitszeit einzutragen. In Unternehmen, in denen diese Maßnahme praktiziert wird, steigt häufig die Stimmung, wie auch der Krankenstand sinkt.
- Sport – natürlich ist die Tischtennisplatte oder der Tischkicker im Büro nicht immer möglich. Doch können Unternehmen ihre Mitarbeiter außerhalb des Betriebs sportlich fördern. Nicht wenige Betriebe bezuschussen beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio. Es ist ratsam, sich nicht auf einen Verein oder ein Studio festzulegen, sondern den Sport allgemein zu bezuschussen: Ein Judoka, der im Dojo schon über Fitnessgeräte verfügt, wird beispielsweise kein Interesse an einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio haben.
- Kurse – Meditationskurse, Joga, Tai-Chi – auch dies sind Möglichkeiten, um nicht nur als Unternehmen zu punkten, sondern die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern. Ob die Kurse nun im Betrieb stattfinden oder ob sich Mitarbeiter gezielt dafür außerhalb anmelden können, entscheidet das Unternehmen.
Sinn der Sache ist stets, das Arbeitsverhältnis auf Ganzheitlichkeit aufzubauen und somit die Person des Mitarbeiters inklusive seiner Gesundheit zu betrachten. Und da zur Gesundheit auch die psychischen Aspekte gehören, kann ein Zuschuss zum Sport durchaus für beide Seiten ideal sein.
Fazit – gute Arbeitsleistung bleibt nur mit guter Gesundheit
Ein kranker Mitarbeiter kann niemals seine volle Leistung abrufen. Viele Unternehmen haben das für sich erkannt und bieten allerhand Optionen, um Mitarbeiter zu halten, zu binden und anzuwerben. Zusatzversicherungen zur GKV sind eine gute Möglichkeit, betriebliche Gesundheitslösungen eine weitere.