Verdopplung der Leistungen zur Gesundheitsförderung ab 2016 – Entwurf zum Präventionsgesetz beschlossen

Nach langem Warten war es am 17.12.14 soweit. Das Bundeskabinett unterzeichnete den Entwurf zum Präventionsgesetz. In diesem Entwurf geht es um die Förderung der Gesundheitsprävention in Schulen, Kitas und nun vor allem um die Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Unternehmen.
Im Allgemeinen geht es um die Optimierung der Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, wie gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, soziale Pflegeversicherung und Berufsgenossenschaften. Ein besonderer Schwerpunkt soll zukünftig in der betrieblichen Gesundheitsförderung und der engeren Verknüpfung mit dem Arbeits- & Gesundheitsschutz liegen.

Praxisleitfaden Betriebliches Gesundheitsmanagement


Das wird zukünftig anders

1. Verbesserung der Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Sozialversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, soziale Pflegeversicherung und Unfallkassen

2. Zukünftig soll sich in einer nationalen Präventionskonferenz mit Sozialversicherungsträgern, Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen über Ziele verständigt und ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt werden

3. Private Kranken- & Pflegeversicherung können sich ebenfalls an der Präventionskonferenz beteiligen, wenn sie ihren finanziellen Anteil leisten

4. Klarer Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Unternehmen, vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hier soll das Engagement der Krankenkassen durch das Anheben der Mindestsätze verstärkt werden.

5. Die allgemeinen Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen von aktuell 3,09 € pro Mitglied und Jahr auf 7,00 € pro Mitglied und Jahr mehr als verdoppelt werden.

6. Erhöhung des Mindestsatzes der Ausgaben für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf 2,00 € pro Jahr und Versicherten. Im Jahr 2011 lagen die durchschnittlichen Ausgaben nur bei jährlich 0,61 € je Versicherten und im Folgejahr nur leicht darüber. Das heißt, dass eine Versicherung mit 1 Mio. Versicherten ab 2016 zukünftig 2 Mio. € pro Jahr in BGM-Maßnahmen investieren soll.

7. Zusätzlich kommen mit den Beiträgen der Pflegekassen ca. 21 Mio. € zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen hinzu.

8. Das Gesamtbudget der Kranken- & Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen wird damit jährlich etwa 511 Mio. € betragen.

9. Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Impfstatus

10. Entlastung von Versicherten mit besonders hohen beruflichen und familiären Belastungen, wie z.B. Schichtarbeiter oder Menschen mit zu pflegenden Angehörigen. Diese sollen Präventionsangebote zukünftig besser nutzen können. Darüber hinaus wird die Obergrenze des Krankenkassenzuschusses von 13,00 € auf 16,00 € angehoben.

 

Unterschreiten die Präventionsakteure die vorgesehenen Beiträge, müssen sie zukünftig damit rechnen, dass die nicht ausgegebenen Beiträge in einen allgemeinen „Gesundheitstopf“ fließen, der dann ohne Einflussmöglichkeit zwischen den einzelnen Akteuren, z.B. Krankenkassen aufgeteilt wird und in Präventionsleistungen investiert werden muss.

 


Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass bereits im letzten Jahr bei vielen gesetzlichen Krankenkassen ein erhöhtes Engagement im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu verzeichnen ist. Es lohnt sich also bei den Krankenversicherungen nach Unterstützung zu fragen, wo der größte Teil der Belegschaft versichert ist. In den nächsten Jahren wird es damit im Bereich der betrieblichen Präventionsmaßnahmen sicher eine Menge begrüßenswerte Veränderungen geben.

 


Autor: Stefan Buchner, Gesundheitswissenschaftler & Geschäftsführer der UBGM

 


Weitere Informationen zum Thema:

Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17.12.2014, Nr. 65

 

 

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