Arbeiten mit Gefahrstoffen: Wichtiges zur Sicherheit

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Der Umgang mit Gefahrstoffen gehört in einigen Berufen zum ganz normalen Arbeitsalltag. Betroffene sind dadurch gesonderten Risiken für ihre Gesundheit ausgesetzt. Aus diesem Grund gibt es mehrere gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Arbeitnehmer bei entsprechenden Tätigkeiten gewährleisten sollen. Wichtig ist für sie außerdem zu wissen, dass der Arbeitgeber zu deren Einhaltung verpflichtet ist. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss mögliche Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und seine Mitarbeiter davor schützen. Trotzdem hat auch der Arbeitnehmer gewisse Pflichten, die er einhalten muss.

 


Grundlegende Regelungen zur Arbeit mit Gefahrstoffen

Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und darauf basierend sinnvolle sowie zielführende Schutzmaßnahmen ergreifen. Vor allem in Berufen, bei denen die Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, sind solche Maßnahmen unerlässlich. Sie basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz, aber auch auf weiteren Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung und dem Chemikaliengesetz. Neben den allgemeinen Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber bei der Arbeit mit Gefahrstoffen demnach

  • Gefahrstoffe ermitteln,
  • ungefährliche Ersatzprodukte prüfen,
  • die Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten,
  • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen geben,
  • das Arbeitsverfahren sicher gestalten und
  • jeden Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung entsprechend unterweisen.

Diese Unterweisung wird mindestens einmal pro Jahr wiederholt. Weiterhin muss der Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung erhalten, wenn notwendig, und arbeitsmedizinisch untersucht werden. Kommt der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach, kann dies einen legitimen Grund für eine Arbeitsverweigerung darstellen.

 


Arbeitnehmer können sich nicht der Verantwortung entziehen

Dennoch haben die Arbeitgeberpflichten auch gewisse Grenzen. Schließlich können die ergriffenen Maßnahmen nur ihre schützende Wirkung entfalten, wenn sie vom Mitarbeiter auch gewissenhaft umgesetzt werden. Das bedeutet zum Beispiel, die Regeln im Umgang mit den Gefahrstoffen strikt einzuhalten. Arbeitnehmer haben also ebenfalls Pflichten, zum Beispiel die Einhaltung der vom Arbeitgeber bestimmten Regeln. Auch jeder Mitarbeiter selbst trägt demnach die Verantwortung für seine Sicherheit am Arbeitsplatz und kann sich dieser nicht (vollständig) entziehen. Wer im Beruf mit Gefahrstoffen in Berührung kommt, sollte daher auch Eigeninitiative walten lassen und sich über den sicheren Umgang mit diesen Stoffen informieren.

 


Definition und Folgen von Gefahrstoffen

Prinzipiell fallen all jene Stoffe in die Kategorie der Gefahrstoffe, die ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit von Arbeitnehmern bedeuten (können). Diese können als Feststoffe, Gase oder Flüssigkeiten auftreten und sind heutzutage an fast jedem Arbeitsplatz vorhanden. Mögliche Gesundheitsrisiken durch entsprechende Gefahrstoffe können sein:

  • Allergien
  • Atemwegserkrankungen
  • Fortpflanzungsprobleme
  • Geburtsfehler
  • Hautkrankheiten
  • Krebserkrankungen
  • Verbrennungen
  • Vergiftungen

Auch lebensgefährliche Risiken sind möglich, beispielsweise durch Explosionen oder Erstickungsgefahr. Viele Gefahrstoffe bergen nicht nur ein solches Risiko, sondern gleich eine Kombination mehrerer Gesundheitsgefahren. Hinzu kommen spezielle, als hochgefährlich geltende Stoffe wie Asbest, die zusätzlichen Kontrollen unterliegen.

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Die häufigsten Arten von Gefahrstoffen im Berufsalltag

Es gibt heutzutage somit viele verschiedene Arten von Gefahrstoffen. Aus diesem Grund wurden in der Gefahrstoffverordnung sogenannte Gefährlichkeitsmerkmale definiert:

  • Ätz- oder Reizwirkung
  • Brandgefahr
  • Entzündlichkeit
  • Erbgutveränderung
  • Explosionsgefahr
  • Fortpflanzungsgefährdung
  • Giftwirkung
  • Krebsauslöser
  • Umweltgefahr

Zu den häufigsten Gefahrstoffen im Berufsalltag gehören beispielsweise biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren oder Pilze. Aber auch sogenannte Karzinogene, die manchmal in Arbeitsverfahren selbst entstehen, nehmen in ihrer Häufigkeit zu. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es somit wichtig, entsprechende Gefahrstoffe zu erkennen, um ihren Pflichten im Sinne entsprechender Schutzmaßnahmen nachkommen zu können. Aus diesem Grund besteht für Gefahrstoffe eine Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet: Auf den Etiketten müssen klar ersichtlich die Gefahrensymbole sowie eventuelle Signalwörter wie „Achtung“ oder „Gefahr“ angebracht werden. Die sogenannte GHS-Kennzeichnung ist dabei abhängig von den jeweiligen Gefahrenklassen und -kategorien. Das Etikett genauestens zu studieren, auch wenn es sich um umfangreichere Angaben handelt, beispielsweise in einem Booklet, ist somit ein wichtiger Schritt für jeden Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – und auch für jeden Arbeitnehmer zu empfehlen.

 


Grundregeln für den Umgang mit Gefahrstoffen

Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung müssen der Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer gemäß Gefahrstoffverordnung also allgemeine sowie spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, um

  • den Arbeitsplatz sowie die Arbeitsorganisation den Gefahren anzupassen,
  • geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen,
  • die Befugnisse des Personals klar zu regeln,
  • Hygienemaßnahmen zu definieren und
  • die Menge sowie Dauer zu begrenzen, in welcher der Mitarbeiter mit den Gefahrstoffen in Berührung kommt.

 

Das grundlegende Ansinnen besteht darin, dass Arbeitnehmer so wenig wie möglich mit Gefahrstoffen arbeiten, jedoch im Fall der Fälle richtig geschützt sind. Denn nicht immer gibt es ungefährliche Substitute. Aber auch gewisse, eigentlich simple Grundregeln im Umgang mit den gefährlichen Stoffen können für den betreffenden Mitarbeiter die Sicherheit deutlich erhöhen:

 

  1. Informationen einholen (Etiketten, Sicherheitsdatenblätter, etc.)
  2. Expositionshöhe, -art und -dauer ermitteln
  3. Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen
  4. Betriebsanweisungen erstellen und einhalten
  5. Persönliche Schutzausrüstung besorgen und verwenden
  6. Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (z.B. bei Schwangerschaft)
  7. Sättigung oder Durchbruchzeiten der Schutzausrüstung beachten
  8. Keine Lebensmittel am Arbeitsplatz verzehren
  9. Kontaminationen erkennen, melden und beseitigen
  10. Reste der Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgen

 

Halten sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer an diese Grundregeln sowie ihre rechtlichen Verpflichtungen, ist der Umgang mit Gefahrstoffen heutzutage in aller Regel sicher möglich. Beide Parteien müssen dafür aber ihre Pflichten kennen und wahrnehmen, ohne die Verantwortung auf den jeweils anderen abwälzen zu wollen. Ansonsten drohen nicht nur gesundheitliche, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Wichtig ist somit, dass entsprechende Schutzmaßnahmen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden – sozusagen Hand in Hand.

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