Pflege & Beruf – Rechtliche Tipps für Mitarbeiter, Personaler & Führungskräfte

Eine der größten modernen Herausforderungen ist die Zukunft der Pflege angesichts der aktuellen demografischen Entwicklung. Damit haben sich nicht nur Seniorenheime auseinanderzusetzen, auch die Familie muss sich der Aufgabe stellen. Die innerfamiliäre Pflege geht aber auch die Unternehmen an, weil viele Pflegende berufstätig sind. Das Bundesfamilienministerium gibt an, dass 79% der Beschäftigten zwischen 25 und 59 Jahren pflegerische Aufgaben für nur schwer mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbar halten. Obwohl 47,5% der insgesamt 3,9 Millionen privat Pflegenden tatsächlich im Berufsleben stehen.

Das hessische Sozialministerium sagt in einer zum Thema herausgegebenen Broschüre, dass es sich für Unternehmen lohnt, ihren Mitarbeitern Vereinbarkeitslösungen zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium hat den Betrag von rund 14.154 Euro ausgerechnet, den es als durchschnittliche betriebliche Folgekosten für mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Pflege angibt.


Was der Staat leistet

Zwei am 01.01.2015 in Kraft getretene neue Gesetze (Pflegestärkungsgesetz) regeln Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige Pflegende.

•    Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht mit dem Pflegeunterstützungsgeld eine höchstens zehntägige Überbrückung akut eintretender Pflegesituationen.

•    Pflegezeit
Das Pflegezeitgesetz sieht eine Pflegezeit von maximal sechs Monaten vor, entweder mit vollumfänglicher Freistellung oder mit Arbeitszeitreduzierung. Diese Regelung gilt bei Arbeitgebern mit über 15 Mitarbeitern.

•    Sterbebegleitung
Das Pflegezeitgesetz sieht auch eine Freistellung zur Sterbebegleitung für höchstens drei Monate vor. Auch hier sind entweder eine Arbeitszeitreduzierung oder eine volle Freistellung möglich. Der Angehörige muss dafür nicht selbst pflegerisch tätig werden. Auch diese Regelung greift erst bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern.

•    Familienpflegezeit
Das Familienpflegezeitgesetz räumt eine Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten ein. Ab einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.


Für die finanzielle Überbrückung von Pflegezeiten stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Staatsdarlehen zur Verfügung. Dieses kann auch dann beantragt werden, wenn ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Freistellungslösung vereinbart, obwohl das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter hat. Zur Absicherung besteht bereits ab der Ankündigung ein Kündigungsschutz, der über die gesamte Pflegezeit gilt. Das Bundesfamilienministerium stellt hierzu einen Familienpflegezeitrechner zur Verfügung.

„Wohin mit Oma wenn ich arbeite“ – Zur Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Berufstätigkeit


Was Unternehmen für ihre pflegenden Mitarbeiter tun können

Das hessische Sozialministerium hat sich im Rahmen des Projektes ‚Seniorenpolitische Initiative‘ eingehend mit dieser Frage beschäftigt und einige praktikable Lösungsansätze gefunden.

1.    Flexible Arbeitszeiten
Die Herausforderung für die pflegenden Berufstätigen besteht darin, ein gut organisiertes Zeitmanagement für die Erledigung der Pflegeaufgaben zu etablieren. Dabei kann der Arbeitgeber mit Gleitzeitmodellen und Arbeitszeitkonten unterstützen. Ein gelungenes Beispiel für die Integration solcher flexiblen Modelle liefert die Fraport AG in Frankfurt mit insgesamt rund 12.200 Beschäftigten.

2.    Teilzeitangebote
In manchen Fällen kommen pflegende Angehörige um eine Arbeitszeitreduzierung nicht herum. Diese Teilzeitmitarbeiter sind jedoch flexibler als andere und nicht, wie die meisten, an Arbeitszeiten am Vormittag gebunden. Praktiziert wird diese Lösung erfolgreich von den Globus SB Warenhäusern, die im gesamten Bundesland Hessen rund 1.170 Mitarbeiter beschäftigen.

3.    Freistellungen und Sonderurlaube
Damit pflegende Angehörige ihren Beruf nicht völlig aufgeben müssen, können Arbeitgeber mit vorübergehenden, unbezahlten Freistellung oder einer bestimmten Anzahl von frei wählbaren Sonderurlaubstagen helfen. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden praktiziert diese Lösungen bereits mit ihren rund 5.300 Beschäftigten.

4.    Organisation der Teamarbeit
Arbeitskollegen können berufstätigen Pflegenden helfen, indem die Aufgaben im Team entsprechend verteilt werden. Zwar ergibt sich daraus die Notwendigkeit für alle, Anwesenheitszeiten präzise abzusprechen, das gesamte Team profitiert jedoch von der Möglichkeit einer flexibleren Zeiteinteilung. Dass die Lösung in der Praxis funktioniert, beweist beispielsweise die Firma Wilhelm Möbus Haustechnik in Gemünden mit ihren elf Mitarbeitern.

5.    Telearbeit
Unternehmen können ihre pflegenden Mitarbeiter in bestimmten Bereichen mit der Möglichkeit der Telearbeit unterstützen. Diese kann sich mit Anwesenheitszeiten am Arbeitsplatz abwechseln, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet bleibt. Die hessische Firma Merz Pharma KGaA hat diese Möglichkeit bereits im Jahr 2009 eingeführt.

6.    Information und Kommunikation
Alle unterstützenden Maßnahmen nützen den Mitarbeitern natürlich nichts, wenn sie nicht darüber informiert sind. Hier ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement gefragt, die Verantwortlichen müssen darauf achten, zur Verfügung stehende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Pflege regelmäßig zu kommunizieren. Ein leuchtendes Beispiel für eine gelungene Informationspolitik sind wiederum die Globus-Märkte, wo an jedem Standort regelmäßige Schriften zum Thema verbreitet werden. In der Firma Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co KG in Heuchelheim steht den rund 570 Beschäftigten sogar ein spezieller Ansprechpartner in Sachen Pflege zur Verfügung.

7.    Schulung der Führungskräfte
Führungskräfte, die selbst noch nicht mit dem Thema in Berührung gekommen sind, haben einen großen Informationsbedarf, wenn es um die Unterstützung pflegender Mitarbeiter geht. Bei der AOK Hessen ist der Bereich ‚Vereinbarkeit von Beruf und Pflege‘ längst zum festen Bestandteil bei den  Qualifizierungsmaßnahmen neuer Führungskräfte geworden.

Gesund führen III – Hüter des Wissens – Generationenmanagement

8.    Finanzielle Unterstützung
Unternehmen können ihren pflegenden Mitarbeitern mit Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen auch finanziell unter die Arme greifen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Betriebsrat bei solchen freiwilligen Leistungen ein Mitbestimmungsrecht hat.

Als Hilfestellung bietet das Familienministerium Nordrhein-Westfalen einen Pflegeleitfaden für Unternehmen an. Hier  bekommen Betriebe unternehmensspezifische Anleitungen zum Thema pflegende Mitarbeiter. Dort stehen auch verschiedene Checklisten zur Verfügung, beispielsweise für Mitteilungen an die Mitarbeiter oder zum Thema ‚Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege‘. Die Initiative Beruf und Familie der gemeinnützigen Hertiestiftung informiert in anschaulichen Videos über das Thema.

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 


Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema „Pflege & Beruf“

Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat in Zusammenarbeit mit der Forsa GmbH bereits im Mai 2011 eine repräsentative Befragung von mittelständischen Unternehmen zum Thema ‚Vereinbarkeit von Pflege und Beruf‘ gestartet, die derzeit noch bearbeitet wird.

Zum gleichen Thema haben die Wissenschaftler Dr. Dagmar Renaud, Sabine Bunjes-Schmieger und Prof. Dr. Martha Meyer im Auftrag des Regionalverbandes Saarbrücken geforscht. Den Abschlussbericht ihrer Studie finden Sie hier.

Für die Westfälische Wilhelmsuniversität Münster und die Steinbeis-Hochschule Berlin hat das Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik die betrieblichen Folgekosten mangelnder Vereinbarkeit von Beruf und Pflege untersucht. Die daraus resultierende Ergebnisse aus dem Jahr 2011 lassen sich hier nachlesen.

Diesen Artikel bewerten