Die Augengesundheit spielt im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) eine wichtige Rolle. Schließlich sind die Augen von allen Sinnesorganen am stärksten strapaziert. Ob Bildschirmarbeit, Fahrtätigkeiten oder im persönlichen Kundengespräch – die Funktionstätigkeit der Augen ist unverzichtbar. Viele Arbeitnehmer leiden allerdings unter Sehschwächen und sind auf Sehhilfen angewiesen.
Aufgrund der Einschnitte in die Lebensqualität ist die Nachfrage nach refraktiver Chirurgie groß – insbesondere nach Laserverfahren. Diese Augenoperationen gelten als bewährte Methoden mit geringem Risiko. Da neben einer augenschonenden Arbeitsplatzgestaltung und Fitness- sowie Entspannungsübungen die Wissensvermittlung auf der Agenda des BGMs stehen sollte, haben wir hier einige Fakten zur Orientierung arrangiert. Die potenziellen Risiken von refraktiven Korrekturen stehen nachfolgend im Fokus.
Zentrale Informationen zum Augenlasern
Der Großteil der refraktiven Korrekturen von Ametropien (z. B. Kurzsichtigkeit) werden mit Lasertechnologie durchgeführt. Diese eignet sich für Korrekturen bis rund 10 Dioptrien, wobei die Anwendbarkeit unmittelbar vom persönlichen Augenleiden abhängt. Unter anderem wird zwischen den Laserverfahren Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK) mit Femtosekundenlaser, der Small Incision Lenticule Extraction (SMILE) und der Photorefraktiven Keratektomie (PRK) unterschieden.
- Die LASIK Behandlung mit Femtosekundenlaser kommt bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit und Astigmatismus zur Anwendung.
- Dessen Weiterentwicklung – die SMILE Methode – erfolgt minimalinvasiv per Mikroschnitt.
- PRK wird in der Regel als alternatives Verfahren angeboten, wenn die zuvor genannten Lösungen nicht anwendbar sind.
Bei erfolgreicher Durchführung der refraktiven Korrektur wird die optische Fehlsichtigkeit deutlich gesenkt. Im Idealfall können Patienten anschließend vollständig auf Brillen und Kontaktlinsen verzichten. Eine Garantie für dauerhafte Korrektur, gibt es aber nicht.
Typische Risiken – Hygiene, Heilung und Behandlungsfehler
Dass das Augenlasern keinerlei Risiken mit sich bringt, ist ein Trugschluss. Zwar sind die allgemeinen Nebenwirkungen durchaus überschaubar und die Verfahren ausgereift. Weil es eine hundertprozentige Sicherheit bei keinem Eingriff geben kann, müssen Patienten auch hier entsprechend aufgeklärt werden. „Das größte Risiko beim Augenlasern ist mangelnde Hygiene im Operationssaal“, heißt es im Lasikon – einem unabhängigen Wissensportal zur refraktiven Chirurgie – das für Laien verständlich zusammengefasst hat, welche Gefahren in Wirklichkeit existieren. Bei der LASIK Behandlung mit Femtosekundenlaser präpariert der Laser eine Hornhautlamelle, auch Flap genannt. Dieses Teilstück wird nicht komplett entfernt, sondern umgeklappt und nach dem Eingriff wieder zugeklappt. Während des Prozesses können Bakterien und Schmutzpartikel in das Auge gelangen und schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Diese schaden der Sehkraft zwar nicht, erhöhen aber den Leidensdruck und verlängern den Heilungsprozess.
Ein reduziertes Risiko besteht dahingehend bei der moderneren Methode. Dank Mikroschnitt ist kein Flap erforderlich. Wie Eineige Spezialisten, wie z.B. das Augen-OP Zentrum in Heidelberg bestätigen, schont die Augen-Laserbehandlung die Augenoberfläche und Flap-bedingte Komplikationen werden verhindert.
Komplikationen während der Heilung
Ein klinisch sauberer Operationssaal und sterile Instrumente mindern das gesundheitliche Risiko beim Augenlasern deutlich. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Komplikationen während der Heilung auftreten. Patienten wird in den Tagen und Wochen nach der Laseroperation einiges an Disziplin abverlangt. Sie dürfen weder in den Augen reiben noch Sport treiben oder in die Sauna gehen. Auch das Duschen gestaltet sich schwierig, weil keinerlei Wasser in die Augen gelangen darf. Zu hoch ist das Risiko, dass die enthaltenen Verunreinigungen Entzündungen auslösen.
Kunstfehler – selten, aber denkbar
Auch Fachärzte für Augenheilkunde sind Menschen und nicht frei von Fehlern. Kunstfehler-Prozesse gab es in der Vergangenheit – darunter der Fall einer Münchnerin, die sich in einer renommierten Augenklinik mit TÜV-Zertifizierung in der bayerischen Hauptstadt einer Laseroperation unterzogen hat. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, erklärte eine Sachverständige vor Gericht, dass ein Behandlungsfehler begangen wurde. Operation und Prozess liegen inzwischen viele Jahre zurück und die Entwicklung hat viele Innovationen hervorgebracht. Dennoch sind Patienten gut beraten, die Augenklinik sorgfältig zu wählen und sich nicht von wohlklingenden Werbeversprechen blenden zu lassen. Letztlich entscheidet die Erfahrung und Kompetenz des behandelnden Chirurgs über den Behandlungserfolg.
Der Verband der Spezialkliniken für Augenlaser und refraktive Chirurgie e.V., kurz VSDAR, kann die detaillierte Recherche nach Hintergrundinformationen erleichtern. Der Dachverband für hochspezialisierte Augenkliniken mit namhaften Augenchirurgen versteht sich selbst als „Informationsportal für Interessierte“.
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