✅ Rechtssicherheit nach SGB IX & DSGVO: Lückenlose Dokumentation und korrekte Abläufe.
✅ Festpreise ohne Risiko: Unsere Preispakte garantieren kalkulierbare Kosten für ihr Budget.
✅ Neutrale Moderation im Fallmanagement: Höhere Akzeptanz bei Mitarbeitern durch externe Experten.
✅ Bundesweit im Einsatz: Unser bundesweites Netzwerk von Fall-Managern unterstützt direkt vor Ort.
✅ Sofortige Entlastung: Wir kümmern uns um den Prozess, Sie führen Ihr Unternehmen.
Rechtssicheres Fallmanagement, das Arbeitgeber entlastet – seit über 20 Jahren. Wir übernehmen Ihre BEM-Verfahren von der Einladung bis zum Abschlussgespräch professionell, neutral und empathisch. Mit Hilfe unserer Fallmanager, Juristen und einer software-gestützten Dokumentation entwickeln wir die BEM-Strategie für ihren strukturierten, ziel- und lösungsorientierten BEM-Prozess im Unternehmen.
Ich berate Sie rund um die Themen des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Suchen Sie eine rechtssichere Lösung für Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)? Die externen BEM-Fallmanager der GesundheitsManager entlasten Ihre internen Ressourcen durch wertvolle Fachexpertise in ganz Deutschland.
Ein erfolgreicher BEM-Prozess erfordert Zeit, rechtliches Know-how und psychologisches Feingefühl. Unsere Experten – darunter Arbeitspsychologen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Disability Manager (CDMP) – garantieren genau das. Der größte Vorteil des Outsourcings ist die absolute Neutralität. Diese Unabhängigkeit schafft hohes Vertrauen bei der Belegschaft und steigert die BEM-Annahmequote deutlich.
Profitieren Sie von lückenloser Rechtssicherheit, standardisierter IT-gestützter Dokumentation, strengem Datenschutz und transparenter Kostenkontrolle durch Fallpauschalen. Unsere Experten begleiten Ihre Mitarbeitenden deutschlandweit vertrauensvoll und zielorientiert zurück an den Arbeitsplatz.
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Entscheidung – Beratung & Prozessbegleitung durch UBGM ja/nein
persönliches Kennenlernen der/des BEM-Fallmanager/in
auf Wunsch: BEM-Strategie- & Planungsworkshop
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Rufen Sie uns unter unserer kostenlose Service-Rufnummer an. Wir beraten Sie gern!
(Montag – Freitag: 9-18 Uhr)
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Ich berate Sie rund um die Themen des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Ein externer BEM-Beauftragter entlastet Ihre Personalabteilung sofort und übernimmt das komplette Fallmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX rechtssicher. Der größte Vorteil ist jedoch die absolute Neutralität: Betroffene Mitarbeiter fassen zu einem externen, unabhängigen Dienstleister oft schneller Vertrauen, was die Annahmequote des BEM-Angebots und die Erfolgschancen der Wiedereingliederung massiv erhöht.
Das Gesetz schreibt keine formellen Voraussetzungen für BEM-Beauftragte vor. Ein professionelles Eingliederungsmanagement erfordert jedoch tiefgreifendes Wissen im Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz (DSGVO) sowie psychologisches Feingefühl. Unsere externen Fallmanager erfüllen höchste Standards und sind speziell ausgebildet, beispielsweise als zertifizierte Disability Manager (CDMP) oder Arbeitspsychologen.
Die Kosten für ein externes BEM richten sich in der Regel nach dem tatsächlichen Aufwand. Bei der UBGM arbeiten wir mit transparenten Fallpauschalen. Das bedeutet für Sie: Die Kosten sind fest kalkulierbar und Sie zahlen nur für tatsächlich durchgeführte BEM-Verfahren. Im Vergleich zum Aufbau interner Ressourcen und ständiger Schulungskosten ist diese Lösung für viele Unternehmen deutlich effizienter.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeitern ein BEM anzubieten, wenn diese innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Es besteht jedoch keine Pflicht, dafür zwingend eigenes, internes Personal abzustellen. Sie können diese Pflicht vollständig, fristgerecht und rechtssicher durch die Beauftragung eines externen BEM-Dienstleisters erfüllen.
Viele Unternehmen stellen sich die Frage „Was sind die Vorteile sich für einen internen oder externen BEM-Beauftragten zu entscheiden?„.
Auf den ersten Blick scheinen interne BEM-Beauftragte oft billiger zu sein, doch der Schein trügt und viele Hürden werden erst später sichtbar. Es bedeutet meist zusätzliches festangestelltes Personal finden zu müssen und das in Zeiten in denen oft keine geeigneten Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese müssen meist zeitaufwendig im BEM qualifiziert und eingearbeitet werden, um mit dem BEM starten zu können. Oft bleibt ihnen auch keine Zeit, um sich immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (z.B. neuen BEM-Urteilen) zu halten. Bei krankheitsbedingten oder urlaubsbedingten Ausfällen stagniert das BEM bei internen BEM-Verantwortlichen und wenn diese Person dann das Unternehmen verlässt, geht oft auch die Expertise, der BEM-Prozess pausiert und sie müssen sich auf die Suche nach einem Ersatz begeben.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen und Behörden dafür ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement outzusourcen und von einem externen Dienstleister betreuen zu lassen. Vieles spricht dafür, so zum Beispiel, dass das Vertrauen der Belegschaft in einen externen BEM-Beauftragten deutlich größer ist und die Annahmequote verbessert. Externe BEM-Verantwortliche sind meist hochqualifiziert in ihrem Fach und machen von Montag bis Freitag nichts anderes. Somit werden ihre Mitarbeiter immer von professionellen BEM-Experten betreut. Diese arbeiten rechtssicher und datenschutzkonform und dokumentieren den Verlauf zuverlässig. Darüber hinaus ist der Kosten-Leistungsrahmen fest kalkulierbar, da meist mit Fallpauschalen abgerechnet wird. Reduzieren sich mit der Zeit dann die Fehlzeiten, so reduzieren sich damit auch die Kosten für ihr BEM.
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