Wir bieten spezialisierte Seminare und Fortbildungen im Bereich Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), die sich explizit an BEM-Fallmanager und erfahrene BEM-Beauftragte richten. Diese Schulungen sind darauf ausgelegt, das notwendige Fachwissen über die versicherungsrechtlichen Aspekte im BEM-Prozess zu vermitteln. .
In unseren BEM-Seminaren lernen Sie den Umgang mit Sozialversicherungsträgern, Rehabilitationsträgern und privaten Krankenversicherungen. Die Inhalte umfassen die Beantragung von Leistungen, die Finanzierung von Wiedereingliederungsmaßnahmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Zuständigkeiten und der Koordination der einzelnen Anspruchsträger im komplexen BEM-Verfahren.
Die Weiterbildungen im Bereich BEM-Fallmanagement vermitteln Ihnen die Kompetenz, die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren souverän zu managen und die Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Sie lernen, wie Sie Störungen und Ablehnungen seitens der Versicherungen professionell handhaben und die Rechte des Arbeitnehmers sicherstellen.
Unsere zertifizierten Kurse bieten die Sicherheit, dass Sie als BEM-Spezialist auch in rechtlich komplexen Situationen kompetent agieren können. Das erweiterte Wissen hilft Ihnen, arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und die Fehlzeitenreduktion durch eine effektive Fallsteuerung zu optimieren.
1 Tages-Aufbau-Seminar
– BEM-Koordinatoren/ -Beauftragte, Disability Manager,
– Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche,
Betriebsräte, Personalräte
– Schwerbehindertenvertretung (SBV),
– Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
– Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen,
– Betriebsärzte, Werksärzte
Sie als BEM-Verantwortliche/r lernen:
GUT ZU WISSEN: Schulungsmaßnahmen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement fallen unter den Abs. 6 des §37 BetrVG bzw. des § 46 BPErsVG.
Das schätzen unsere Teilnehmer besonders an unseren Veranstaltungen:
Menschen, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung in ihrer Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie entweder gar nicht oder nur teilweise in den Arbeitsprozess zurückkehren können, benötigen in der Regel weitere Hilfestellungen.
Diesen Betroffenen fehlt schlichtweg ein Teil ihrer monatlichen Liquidität aus gesunden Tagen. Die Prüfung möglicher Privatansprüchen aufgrund Unfall und/oder Krankheit erfolgt zeitnah mit der Diagnose und birgt somit im weiteren Verlauf für die Betroffenen weitere Bearbeitungs- und Durchsetzungsrisiken.
Ihr Ansprechpartner: Steve Hoffmann
Beratung & Projektleitung