• Überlastetes HR
• Fehlendes Vertrauen
• Rechtliche Risiken
• Datenschutzrisiken
• Externes BEM
• Neutrale Gespräche
• Rechtssichere Prozesse
• Klare Maßnahmen
• Fallmanagement
• Einladungsmanagement
• BEM-Gespräche
• Dokumentation
• Weniger Aufwand
• Mehr Sicherheit
• Höhere Akzeptanz
• Nachhaltige Lösungen
Vier Fakten, die zeigen, warum professionelles BEM-Management für moderne Unternehmen zunehmend relevant wird.
Seit über 20 Jahren sind Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten nach mehr als 6 Wochen (30 Fehltagen) ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Laut den aktuellen BAuA-Fakten 52 (2024) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die Verbreitung des BEM zwar von 40 % (2018) auf 52 % (2024) gestiegen – dennoch erhält fast die Hälfte der berechtigten Beschäftigten immer noch kein Angebot.
Wird ein BEM-Verfahren ordnungsgemäß und vertrauensvoll angeboten, liegt die Annahme-Quote bei 67 % (BAuA, 2024). Gerade ein externer BEM-Beauftragter kann durch seine neutrale Rolle zusätzlich Vertrauen schaffen und die Bereitschaft zur Teilnahme fördern.
Ein erfolgreicher BEM-Fall spart Unternehmen 4.000 € bis über 22.500 € . Durch reduzierte Fehlzeiten und vermiedene teure Fachkraft-Fluktuation bringt jeder investierte Euro laut iga.Report nachweislich 2,20 € wieder zurück.
Interne Strukturen stoßen beim BEM schnell an ihre Grenzen – mit Folgen für HR, Beschäftigte und Rechtssicherheit.
Langzeiterkrankungen und hohe Krankenstände belasten HR-Abteilungen und strapazieren Unternehmensbudgets. Wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen ausfallen, sind Arbeitgeber gesetzlich gefordert. Ein externes BEM schließt personelle Lücken, schafft neutrales Vertrauen bei den Beschäftigten und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Risiken.
Durch die Auslagerung des BEM-Fallmanagements an einen externen Spezialisten lösen Sie diese Probleme auf einen Schlag. Ein externer BEM Beauftragter agiert als neutraler Vermittler außerhalb der firmeninternen Hierarchien.
Unser BEM sichert die strikte Einhaltung des Datenschutzes, entlastet Ihre HR-Abteilung vollständig von administrativen Aufgaben und führt die Gespräche mit einer fundierten, psychologischen und juristischen Expertise, die intern kaum abbildbar ist. Mit einer gezielten BEM-Beratung weichen Ängste der Beschäftigten einer lösungsorientierten Zusammenarbeit.
Wir überlassen nichts dem Zufall. Unser erprobtes, externes betriebliches Eingliederungsmanagement gliedert sich in fünf klare Phasen:
HR leitet den Prozess ein und ein externer Partner übernimmt die operative Arbeit.
Die Rechte des Betriebsrats bleiben voll gewahrt und er ist aktiv mit dabei.
Abgerechnet wird transparent per Einzelfallpauschale ohne fixe monatliche Gebühren.
Die lohnende Investition vermeidet hohe Ausfallkosten für das Unternehmen.
Die Abwicklung erfolgt absolut DSGVO-konform mit einer sicheren Dokumentation.
Das Verfahren ist lückenlos und schützt zuverlässig vor Kündigungsrisiken.
Ja, die gesetzlichen Rechte des Betriebsrates bleiben beim Outsourcing vollumfänglich gewahrt und dieser kann auf Wunsch des Mitarbeiters an allen Gesprächen teilnehmen.
Ein professionelles externes BEM-Beauftragtenwesen hebelt die Mitbestimmungsrechte nicht aus. Wir binden den Betriebsrat von Anfang an aktiv in das Gesamtkonzept ein.
Im Einladungsprozess wird der Mitarbeiter explizit darauf hingewiesen, dass ein Mitglied des Betriebsrats (oder der Schwerbehindertenvertretung) zu den Gesprächen hinzugezogen werden kann.
Unsere Experten für externe BEM Beratung arbeiten eng und partnerschaftlich mit Ihren internen Arbeitnehmervertretern und Sozialträgern zusammen, um eine maximale Konsensbasis zu schaffen.
Ein externer BEM-Beauftragter kostet Sie bei uns keine fixen monatlichen Gebühren, sondern wird transparent und kalkulierbar als BEM-Einzelfallpauschale abgerechnet.
Wir glauben an faire Partnerschaften: Sie zahlen eine fest zu kalkulierende Pauschale pro BEM-Fall und wir kümmern uns darum mit vollem Risiko. Ein BEM- Kosten-Modell auf Pauschalbasis schützt Sie vor bösen Überraschungen.
Im Vergleich zum Aufbau interner Ressourcen – der permanente Schulungskosten, Personalausfallrisiken und Softwarelizenzen nach sich zieht – ist die Auslagerung an einen externen Anbieter für mittelständische und Großunternehmen nachweislich deutlich kosteneffizienter und schont Ihr Budget.
Berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihr mögliches Einsparpotenzial gegenüber einer internen BEM-Ressource.
* Beispielrechnung mit einer angenommenen Fallpauschale von 690 €. Die tatsächlichen Kosten hängen vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Die Berechnung dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Eine professionelle und neutrale Begleitung kann wirtschaftlich sinnvoll sein – insbesondere wenn dadurch langfristige Personalausfälle oder fehlerhafte Entscheidungen vermieden werden.
Eine professionelle und neutrale Begleitung kann wirtschaftlich sinnvoll sein – insbesondere wenn dadurch langfristige Personalausfälle oder fehlerhafte Entscheidungen vermieden werden.
Die Vermeidung nur eines einzigen dauerhaften Personalausfalls oder einer fehlerhaften Kündigung deckt oft die Kosten des gesamten Jahresbudgets für den externen Anbieter, da krankheitsbedingte Kosten die Fallpauschale um ein Vielfaches übersteigen. Durch unsere Neutralität senken wir Abbruchquoten massiv, führen Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück und sorgen dafür, dass – wie auch der iga.Report bestätigt – 88 % aller Unternehmen einen klaren finanziellen Überschuss durch professionelles BEM verzeichnen.
Als Arbeitgeber müssen Sie für ein externes BEM strikt darauf achten, dass eine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) vorliegt und Sie vorab die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters zur Datenweitergabe einholen.
Der Datenschutz ist das schärfste Schwert im BEM. Da gesundheitliche Daten zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO gehören, darf kein interner Krankheitsstatus ungefragt an Externe fließen. Wir stellen Ihnen daher rechtssichere Vorlagen und standardisierte Prozesse bereit: Zuerst wird dem Mitarbeiter ein datenschutzkonformes Informationsschreiben geschickt. Erst wenn dieser schriftlich einwilligt, starten unsere Experten mit der Fallarbeit. Zudem garantieren wir durch unsere IT-gestützte, geschützte Dokumentation, dass keine sensiblen medizinischen Details in die Personalakte gelangen – dort gehört rechtlich gesehen nur das Ergebnis des BEM-Verfahrens hinein.
Entlasten Sie Ihre HR-Abteilung, schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Beschäftigten und reduzieren Sie rechtliche Risiken mit einem erfahrenen externen BEM-Beauftragten.