Ein Überblick zu allen BEM-Urteilen von 2005-2016

Die gesetzliche Grundlage zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gibt es nun bereits seit 12 Jahren. Es wird geschätzt, dass allerdings nur ein Drittel der deutschen Unternehmen dieses systematisch und strukturiert umsetzen. Seitdem gibt es über 80 Rechtsprechungen bzw. Urteile vor deutschen Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten zum BEM.

Während man sich zu Beginn der Einführung des BEMs hauptsächlich mit Fragen des Geltungsbereiches befasste – also der Frage wer hat alles Anspruch auf ein BEM? – beschäftigten sich die Gerichte in den Folgejahren vielfach mit Fragen zur Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne die Durchführung eines Eingliederungsmanagements.

Darüber hinaus stritt man sich häufig zu Fragen des Informationsrechtes des Betriebsrates. Ein spannendes Urteil gab es z.B. 2010 zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Verhaltens- und personenbedingter Kündigung bei Annahme und Ablehnung eines BEMs.

Betriebliches Eingliederungs­management I – Basisseminar

Die letzten Rechtsprechungen beschäftigen sich oft mit der Frage ab wann es sich um ein BEM handelt und in wieweit der Arbeitgeber den Mitarbeiter ganz klar auf den gesetzlichen Anspruch und die Freiwilligkeit hinweisen muss.

Aber auch einige Urteile zu Möglichkeiten und Grenzen des Anspruches auf leidensgerechte Beschäftigung finden sich dort.

Wir haben uns die Mühe gemacht und Ihnen in unserem Praxisleitfaden „Betriebliches Eingliederungsmanagement/ Wiedereingliederungsmanagement (BEM) alle Gerichtsurteile zum BEM von der Einführung 2004 bis heute 2016 zusammen gestellt.

Alle Urteile im BEM-Praxisleitfaden unter Punkt

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