Unter Betrieblichem Eingliederungsmanagement wird ein systematischer Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern verstanden. Primäres Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten.
Gesetzliche Grundlage des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Die Sicherung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist seit 2004 im Sozialgesetzbuch neun geregelt. Laut § 167, Abs. 2 SGB IX sind Unternehmen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet, sobald ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Im Rahmen des Prozesses ist zu ermitteln, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und welche Leistungen oder Hilfen der Mitarbeiter benötigt um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
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Ablauf und Strukturen im BEM
Eines der wesentlichen Leitprinzipien ist die freiwillige Teilnahme des Beschäftigten. Entscheidend für die Akzeptanz des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen ist die Erkenntnis der Mitarbeiter, dass der Prozess zur präventiven Unterstützung und nicht zur Vorbereitung einer eventuellen Kündigung angeboten wird.
Als System betrachtet stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein dynamisches Instrument dar. Jeder Fall unterscheidet sich durch die persönliche Krankheitsgeschichte des Mitarbeiters sowie die unternehmensinternen Strukturen, daher ist es essentiell, dass transparente Strukturen und Abläufe entwickelt werden, die alle Beteiligten bei der Umsetzung im Einzelfall unterstützen. Hier ist es besonders wichtig, den Prozess auf Grund von Erfahrungswerten kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Sinnvoll ist es hierzu Schulungen zur Gesprächsführung innerhalb eines BEMs und zur Qualitätssicherung zu besuchen.
Mögliche Maßnahmen im BEM
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Initiative für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu ergreifen. Nach der Zustimmung des Mitarbeiters werden im Rahmen der Wiedereingliederung zunächst gemeinsam mit Vertretern des Betriebs-/ Personalrats, ggf. des betriebsärztlichen Dienstes oder externen Experten in einem Erstgespräch die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit identifiziert. In weiteren Terminen werden folgend Maßnahmen definiert um eine künftige Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu vermeiden bzw. zu verringern.
Mögliche Lösungsansätze sind beispielsweise
- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation ausschöpfen
- stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
- Veränderungen im Arbeitsablauf
- Verringerung der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit)
- technische Verbesserungen (Verbesserung der technischen/ ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes; zusätzliche Hilfsmittel)
- psychosoziale Betreuung
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Ein wesentlicher Aspekt zur Sicherstellung der Qualität des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist dabei, dass die angewendeten Instrumente und Verfahren sowie durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich auf ihre Zielerreichung überprüft und der Prozess kontinuierlich optimiert wird.
Betriebliches Eingliederungsmanagement im KMU
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe verpflichtend, besonders für kleine und mittlere Betriebe (KMU) kann dies allerdings eine enorme Herausforderung darstellen. Im von der Gesellschaft für Mensch und Arbeit veröffentlichten Leitfaden Richtig handeln bei erkrankten Beschäftigten steht daher explizit das Wiedereingliederungsmanagement kleiner Unternehmen und Organisationen im Vordergrund. Immer häufiger entscheiden sich KMU für ein externes Betriebliches Eingliederungsmanagement.
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