Wenn Helfer Hilfe brauchen – Supervision für BEM-Beauftragte

Laut dem § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Unternehmen ein Eingliederungsmanagement anbieten, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen oder wiederholt krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig ist. So soll den Mitarbeitern z.B. der Wiedereinstieg erleichtert und nach evtl. betriebbedingten Ursachen für die Erkrankung geschaut werden. Für Mitarbeiter ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Der Beauftragte muss ein gewisses Feingefühl haben, um bei dem Betroffenen Ängste zu nehmen und Sicherheit schaffen zu können. Aber wie weit ist das BEM bereits in der Unternehmenskultur verankert?


 

BEM stößt noch auf Widerstände

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) steckt noch in den Kinderschuhen, nimmt aber an Fahrt auf. Das ist das grobe Ergebnis der BEM-Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es beauftragte die Universität Köln – Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation mit dem einjährigen Forschungsprojekt, in dessen Rahmen verschiedene Akteure des BEM befragt wurden. Im Fokus der Studie steht die praktische Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Laut der Umfrage haben vor allem größere Unternehmen sowie die Hälfte der mittelgroßen Unternehmen das Thema BEM bereits für sich entdeckt, kleinere Unternehmen betrifft dies nur zu 30%.
Nur etwa zwei Drittel der Unternehmen thematisieren die Angebote der BEM in Rundschreiben und Versammlungen, etwa ein Fünftel informiert Mitarbeiter dazu gar nicht.

Das kann natürlich dazu führen, dass BEM-Beauftragte nicht sichtbar sind und nicht wahrgenommen werden. Große Unsicherheiten gibt es laut der Studie in den Unternehmen in Bezug auf die Aufklärung und den richtigen Datenschutz. So weise jeder fünfte Betrieb nicht auf die Freiwilligkeit des BEM-Programms hin. Viele Betroffene sind sich unsicher, wie mit ihren Daten umgegangen wird – und das nicht zu Unrecht. In etwa einem Drittel der befragten Unternehmen werden die BEM-Teilnehmer nicht korrekt über den Datenschutz informiert. Das schürt die Angst, dass Daten auch außerhalb des Programms verwendet werden. So wüsste laut der Studie tatsächlich auch ein großer Teil der Unternehmen nicht, wie sie die Daten des BEM-Programms aufbewahren sollen.

Eine der Ergebnisse der Studie ist auch, dass etwa 29% der Befragten dem BEM kritisch gegenüberstehen, wenn es um deren Auswirkungen geht. Hier spielen Aspekte wie die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder den Gang zum vorzeitigen Ruhestand eine große Rolle. Es gilt also in den kommenden Jahren die Angebote des BEM besser, strukturierter und positiver in die Unternehmenskultur zu integrieren.


 

BEM-Supervision: Hilfe für Helfer

Wie die obige Studie zeigte, sind viele Unternehmen noch damit beschäftigt, die Grundstrukturen wie die BEM-Datenaufbewahrung zu klären. Dabei rückt das eigentliche Verfahren, die Praxis des BEM, oft in den Hintergrund. Den BEM-Managern fehlt dann der Handlungsleitfaden für den praktischen Einzelfall. Nicht selten erfahren sie von schwerwiegenden Erkrankungen oder tragischen und erschütternden Schicksalen ihrer Kollegen. BEM-Verantwortliche/r haben in der Regel nicht gelernt, wie man sich in solchen Gesprächen professionell abgrenzt und diese Fälle nicht mit nach Hause nimmt, wie es z.B. Psychotherapeuten in ihrer Ausbildung lernen. In einer von unseren BEM-Experten moderierten Supervision oder kollegialen Beratung, können die BEM-Beauftragten Sicherheit für ihre Tätigkeit und fundierte Techniken der Psycho-Hygiene erfahren. Viele Unternehmen legen solche regelmäßigen Maßnahmen und Schulungen als festen Bestandteil des BEM-Qualitätsmanagements in einer Betriebsvereinbarung fest.

 

Wie die Supervision im BEM helfen kann

Wer das Betriebliche Eingliederungsmanagement als einen wichtigen Punkt in seinem Unternehmen etablieren möchte, der muss die zuständigen Mitarbeiter und Abteilungen schulen. Eine Supervision von einem externen Berater kann zu der Qualitätssicherung beitragen.

Dabei wird zumeist über einen längeren Zeitraum der Ist-Zustand des BEM reflektiert und an einer stetigen Verbesserung gearbeitet. Hier ist in Gruppen und Einzelgesprächen ausreichend Platz um die Herausforderungen, die speziellen Gegebenheiten im eigenen Unternehmen und die optimale Gesprächsführung zu diskutieren. Den BEM-Helfern wird eine praktische Hilfe geboten, denn während die entsprechende Gesetzgebung sehr allgemein ist, sind die Voraussetzungen im jeweiligen Unternehmen sehr unterschiedlich. In einer Fall-Supervision können BEM-Beauftragte einen speziellen BEM-Fall mit allen seinen Besonderheiten von den verschiedensten Seiten beleuchtet werden. Zu der Zielgruppe einer solchen Supervision gehören BEM-Manager/ -Verantwortliche, Disability Manager, Betriebsärzte, Personalverantwortliche und Betriebs- bzw. Personalräte, aber auch Schwerbehindertenvertretungen.

Besonders wirkungsvoll ist eine BEM-Supervision, wenn möglichst viele Beteiligte eines oder unterschiedlicher Unternehmen daran teilnehmen und die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten kennen lernen. So kann man z.B. die Zusammenarbeit im BEM-Team stärken oder durch Teilnehmer anderer Unternehmen neue Ressourcen entdecken.

Zu den Themen weiterführender BEM-Schulungen zur Qualitätssicherung des BEM können rechtlichen Aspekte, die Rollen der BEM-Verantwortlichen im Betrieb, Gefährdungen an den Arbeitsplätzen oder Zusammenarbeit mit externen Stellen für die Wiedereingliederung, Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit gehören.


 

Betroffenen und BEM-Verantwortlichen Sicherheit schenken

Die Qualitätssicherung im betriebliche Eingliederungsmanagement gewinnt zunehmend an Bedeutung, deshalb sollten Unternehmen nicht vergessen, die strukturellen Grundlagen für ein erfolgreiches und professionelles BEM regelmäßig zu überarbeiten und im Betrieb zu etablieren. Gleichzeitig sollten sie die BEM-Verantwortlichen professionell, durch Angebote zur Supervision oder Teilnahme an Seminaren unterstützen.

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