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NEU: Externes Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vorteile & Nutzen für Unternehmen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers (§84, Abs. 2, SGB IX). Ziel des BEM ist es, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit, (42 AU-Tagen/ zurückliegende 12 Monate) egal ob unterbrochen oder am Stück, wieder am Arbeitsplatz zu integrieren. Damit sollen evtl. arbeitsplatzbedingten Ursachen für eine Erkrankung erkannt und ggf. beseitigt sowie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden.
Das BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. So hat es sich jedoch in Einzelfällen der Rechtsprechung negativ für den Mitarbeiter ausgewirkt, wenn er ein Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt hat. Der Gesetzgeber wünscht, dass bei der Durchführung des BEM Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter anwesend sind. Letztendlich entscheidet jedoch der Mitarbeiter selbst, mit wem er ein BEM durchführen möchte.
Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen
Die Praxis hat gezeigt, dass es gerade für Kleinunternehmen und Mittelständische Unternehmen sinnvoll ist einen externen Dienstleister als Experten mit der Durchführung eines BEM zu betreuen. Grund hierfür ist meist die Expertise des Dienstleisters sowie eine überschaubare Kostenstruktur für das BEM. Es wird kein zusätzliches Personal gebunden und das BEM kann von außen organisiert und durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Neutralität des externen Dienstleisters. Er kann die Wiedereingliederung im völligen Sinne des Mitarbeiters und in einem professionellen Rahmen durchführen. Hierzu setzt die UBGM speziell für Wiedereingliederungsgespräche ausgebildete Berater (z.B. Arbeits- & Organisationspsychologen, Erwachsenenpädagogen, Mediationen) ein.
Die Berater der UBGM sind zu äußerster Verschwiegenheit über die Inhalte der Gespräche verpflichtet und haben hierzu eine Erklärung unterzeichnet (gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz). Keine der Informationen wird an Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretungen weitergeleitet. Sollte dies im Rahmen der Maßnahmenumsetzung des BEM doch einmal nötig sein, so ist hierzu das explizite schriftliche Einverständnis des Mitarbeiters nötig.
Mit dieser vertrauensvollen Umsetzung des externen Betrieblichen Eingliederungsmanagements kann ermöglicht werden, dass gemeinsam mit dem Mitarbeiter und dem Unternehmen eine bestmögliche Lösungsuche und Maßnahmenumsetzung erfolgen kann.
Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unternehmensspezifisches Angebot.



