Langzeiterkrankungen

Für den Begriff „Langzeiterkrankung“ gibt es keine feste Definition der Anzahl von Krankheitstagen. Der Gesetzgeber schreibt hierzu lediglich in § 84 SGB IX, dass Arbeitgeber bei Langzeiterkrankungen von Mitarbeitern über 6 Wochen die Pflicht zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements haben. Ursache von Langzeiterkrankungen sind häufig dauerhaft zu hohe physische und psychische Arbeitsbelastungen.  Als Folge hiervon ist eine starke Zunahme von Langzeiterkrankungen im Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen zu verzeichnen.