Eingliederungsmanagement, Betriebliches (BEM)
Unter Betrieblichem Eingliederungsmanagement wird ein systematischer Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern verstanden. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, arbeitsplatzbedingte Ursachen für Erkrankungen zu identifizieren und Lösungen hierfür zur Erarbeiten. Das BEM ist im § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich festgeschrieben und Pflicht des Arbeitgebers. Es muss Mitarbeitern mit einer Erkrankungsdauer von mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten angeboten werden. Die Teilnahme hieran ist für den Mitarbeiter freiwillig, kann jedoch im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.


